Ambulanter Pflegedienst Bernau
Pflegekraft und älterer Herr lachen gemeinsam im Wohnzimmer
Visualisierung
Seit über 15 Jahren in Bernau

Gut aufgehoben.
Zu Hause.

Pflege, Betreuung und Begleitung von Menschen, die sich Zeit nehmen. Möglichst immer mit denselben vertrauten Gesichtern, in Bernau, Panketal und Umgebung.

Rufbereitschaft aktiv--:-- Uhr

„Pflege ist Vertrauenssache.“Maik D., Angehöriger

„Die Pflegekräfte nehmen sich Zeit, man merkt, dass sie nie hektisch sind.“Anja W., Nichte

„Wenn es 6 Sterne geben würde, hätten Sie auch diese verdient.“Frederik B., Sohn

„Danke, dass ihr den Job so liebevoll, professionell und menschlich ausübt.“Marie W., Tochter

5,0
im Schnitt
Unser Versprechen

Wir kommen dort hin, wo wir gebraucht werden und wo Sie sich am wohlsten fühlen. Zu Ihnen nach Hause. Mit Zeit, mit Ruhe und mit Herz.

Ein Team aus Pflegekräften, Hauswirtschaftskräften, Pflegeberatern und erfahrenen Palliativpflegekräften.

Wegweiser

Welche Hilfe passt zu Ihnen?

Drei kurze Fragen, und Sie wissen, welches unserer Angebote zu Ihrer Situation passt. Danach beraten wir Sie gern persönlich und kostenlos.

Frage 1 von 3

Für wen suchen Sie Unterstützung?

Frage 2 von 3

Was wird am meisten gebraucht?

Frage 3 von 3

Gibt es schon einen Pflegegrad?

Beispielbild
Unsere Empfehlung

Ambulante Pflege

03338-7047776 anrufen
KostenlosUnverbindlichEs werden keine Daten gespeichert
Unsere Leistungen

Alles, was gebraucht wird.

Wir unterstützen umfassend, entlasten Angehörige und beraten direkt bei Ihnen zu Hause. So lassen sich voreilige Entscheidungen für ein Pflegeheim oft vermeiden.

Bei Ihnen zu HauseBeispielbild

Grundpflege

  • Körperpflege
  • An- und Auskleiden
  • Essen und Trinken
  • Aufstehen und Zubettgehen
  • Hilfe beim Toilettengang
Pflegekraft legt einem älteren Herrn einen Verband an, auf dem Tisch MedikamenteMedikamente und VerbändeBeispielbild

Behandlungspflege

  • Medikamentengabe
  • Injektionen, etwa Insulin
  • Wundversorgung
  • Kompressionsstrümpfe
  • Blutdruck und Blutzucker
Gemeinsames Frühstück in der Senioren-Tagespflege BernauIn den Adlerhöfen, Bernau

Senioren-Tagespflege

  • Entlastung am Tag
  • Sinnvolle Beschäftigung
  • Gemeinsame Mahlzeiten
  • Gesellschaft und Teilhabe
  • Fahrdienst ab Haustür
Helferin und ältere Dame beim gemeinsamen EinkaufenGemeinsam unterwegsBeispielbild

Betreuung und Haushalt

  • Einkaufen
  • Wohnung reinigen
  • Wäsche waschen
  • Begleitung zu Terminen
  • Vertretung von Angehörigen
Schönower Straße 13a, PanketalBeispielbild

Demenz-WG Elisenhaus

  • Selbstbestimmt trotz Demenz
  • Betreuung rund um die Uhr
  • Fester Tagesablauf
  • Eigenes Zimmer
  • Garten am Waldrand
Bei Ihnen zu HauseBeispielbild

Palliativversorgung (AAPV)

  • Beschwerden lindern
  • Abstimmung mit dem Hausarzt
  • Palliative Beratung
  • Versorgung zu Hause
  • Beistand für Angehörige
Pflegeberaterin bespricht mit einem älteren Herrn am Küchentisch die PflegeBei Ihnen zu HauseBeispielbild

Pflegeberatung

Wir kommen zu Ihnen nach Hause, nehmen uns Zeit und klären gemeinsam, welche Hilfe passt und was die Pflegekasse bezahlt. Die Beratung ist für Sie kostenlos.

  • Antrag auf einen Pflegegrad
  • Begleitung bei der Begutachtung
  • Beratungsbesuche beim Pflegegeld
  • Hilfsmittel und Wohnraumanpassung
  • Pflegekurse für Angehörige
  • Entlastung im Alltag
Zu unseren Partnern gehören alle Kranken- und Pflegekassen.
AOKTechniker KrankenkasseBARMERDAK-GesundheitIKK Brandenburg und BerlinKKHhkk KrankenkasseKNAPPSCHAFTHEKSBK
Was uns ausmacht

Darauf können Sie
sich verlassen.

01/ 04
Beispielbild
Nähe

Vertraute Gesichter.

Bezugspflege heißt bei uns: möglichst immer dieselben Mitarbeiter, die Sie und Ihre Gewohnheiten kennen.

Beispielbild
Zeit

Ruhe statt Hektik.

Wir nehmen uns Zeit für Körperpflege, Medikamente und ein gutes Gespräch.

Gemeinsames Frühstück in der Tagespflege
Gemeinschaft

Gemeinsam statt allein.

In der Tagespflege wird zusammen gefrühstückt, erzählt, gekocht und gelacht.

Helferin und ältere Dame spielen zu Hause KartenBeispielbild
Entlastung

Auszeit für Angehörige.

Mit stundenweiser Vertretung, Schulungen und Beratung direkt bei Ihnen zu Hause nehmen wir Ihnen Last ab.

0+Jahre Pflege in Bernau und Umgebung
0hRufbereitschaft für unsere KundenRund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende und an Feiertagen.
0hbis zum Erstkontakt bei IhnenDanach beraten wir Sie kostenlos zu Pflegegrad, Anträgen und Hilfsmitteln.
0Standorte in Bernau und PanketalAmbulanter Pflegedienst, Senioren-Tagespflege und Demenz-WG Elisenhaus.
Wer wir sind

Seit über 15 Jahren mitten in Bernau.

Der Ambulante Pflegedienst Bernau pflegt Menschen in Bernau und den umliegenden Gemeinden, dort, wo sie sich am wohlsten fühlen: zu Hause. Von unserem Sitz in der Berliner Straße sind unsere Pflegekräfte schnell bei Ihnen.

Über die Jahre ist unser Angebot gewachsen. Zur häuslichen Pflege kamen die Senioren-Tagespflege in den Adlerhöfen und die Demenz-Wohngemeinschaft Elisenhaus im grünen Panketal hinzu. Mit der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung begleiten wir schwer kranke Menschen auch in der letzten Lebenszeit zu Hause.

Pflegeberaterin im Gespräch mit einem älteren Ehepaar zu HauseBeispielbild
Erstgespräch bei Ihnen zu Hause
Unser BüroBerliner Straße 35
16321 Bernau

Von hier aus sind unsere Pflegekräfte schnell bei Ihnen, in Bernau und den umliegenden Gemeinden.

Aus einer HandEin Ansprechpartner, auch wenn sich der Bedarf ändert.03338-7047776
Alles aus einer Hand

Jeder Weg ist anders. Nach dem kostenlosen Erstgespräch stellen wir zusammen, was zu Ihnen passt, einzeln oder kombiniert. Ändert sich etwas, passen wir es an, ohne dass Sie neu suchen müssen.

  1. Erstgespräch

    Kostenlos bei Ihnen zu Hause, mit Hilfe bei Antrag und Hilfsmitteln.

  2. Pflege zu Hause

    Körperpflege, Behandlungspflege, Betreuung und Haushalt.

  3. Tagespflege

    Gesellschaft am Tag, mit eigenem Fahrdienst.

  4. Demenz-WG

    Familiär wohnen im Elisenhaus in Panketal.

  5. Palliativ (AAPV)

    Bei schwerer Krankheit: Begleitung zu Hause, wenn nötig auch in der letzten Lebensphase.

Ein Team aus vielen Berufen

Pflegefachkräfte, Hauswirtschaftskräfte, Pflegeberater und Pflegekräfte mit Palliativ-Weiterbildung arbeiten bei uns Hand in Hand.

Feste Bezugsgruppen

Wo immer es möglich ist, kommen dieselben Mitarbeiter zu Ihnen. So entsteht Vertrauen, und Gewohnheiten bleiben nicht auf der Strecke.

Regelmäßig geprüft

Der Medizinische Dienst, früher MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung), prüft unsere Pflege regelmäßig. Die Ergebnisse waren bisher durchgehend sehr gut.

Mehr als Pflege

Wir helfen kostenlos bei Anträgen und Hilfsmitteln, schulen Angehörige zu Hause und vermitteln Friseur und Fußpflege direkt zu Ihnen.

Unser ZielJeder Mensch soll die Pflege und Unterstützung bekommen, die er braucht, um in Würde und so selbstbestimmt wie möglich alt zu werden.
Stimmen

Was Familien über uns sagen.

5,0
im Schnitt unserer Bewertungen

Ob Pflege zu Hause, Tagespflege oder Wohngemeinschaft: Diese Familien haben uns ihre Angehörigen anvertraut und erzählen, wie es gelaufen ist.

Pflege-Ratgeber

Antworten, die Angehörigen wirklich helfen.

Häufige Fragen, ein Rechner für Ihre Leistungen, ein Pflegegrad-Check nach dem Prüfsystem des Medizinischen Dienstes und alles Wichtige zur Pflegereform.

Kostenlos beraten lassen
Antrag noch 2026 stellen? Laut Gesetzentwurf gilt für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden, das bisherige Recht. Ab 2027 sollen für die Pflegegrade 1 bis 3 mehr Punkte nötig sein. Das gilt auch für Anträge auf Höherstufung.
03338-7047776

Rufen Sie uns an. Wir kommen kostenlos und unverbindlich zu Ihnen, schauen uns die Situation in Ruhe an und helfen beim Antrag. Im Notfall können wir oft schon innerhalb weniger Stunden mit der Versorgung beginnen.

Pflegebedürftig sind Menschen, die wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind und deshalb Hilfe durch andere brauchen. Das muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate so sein.

Wer in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt hat oder mitversichert war, zum Beispiel über den Ehepartner, hat Anspruch. Voraussetzung ist ein Antrag und ein festgestellter Pflegegrad.

Ganz formlos. Ein Anruf oder ein kurzer Brief an die Pflegekasse genügt, sie sitzt bei Ihrer Krankenkasse. Antragsteller ist die pflegebedürftige Person, Angehörige können mit Vollmacht helfen. Wir unterstützen Sie dabei kostenlos.

Leistungen gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, wenn die Voraussetzungen da schon vorlagen. Darum lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen, auch wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen.

In der Regel muss die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus, in der Reha, im Hospiz oder bei palliativer Versorgung geht es deutlich schneller. Laut aktuellem Gesetzentwurf soll die 25-Tage-Frist vom 1. Januar bis 30. April 2027 vorübergehend ausgesetzt werden, außer bei besonderer Dringlichkeit.

Nein. Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nur nach dem Pflegegrad, nicht nach Einkommen oder Vermögen.

Die Leistungen sind gleich hoch. Bei privat Versicherten begutachtet Medicproof statt des Medizinischen Dienstes, und die Kosten werden meist erstattet statt direkt abgerechnet.

Nein. Geistige und psychische Einschränkungen werden bei der Begutachtung genauso berücksichtigt wie körperliche. Sie fließen über die Bereiche Kognition und Verhalten direkt in den Pflegegrad ein.

Dann können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen. Ein Umzug ins Heim ist dafür nicht nötig, mit mehr Unterstützung zu Hause geht es oft weiter.

Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich Widerspruch einlegen. Die Begründung kann nachgereicht werden. Fordern Sie dazu das Gutachten an, dann sehen Sie, wo Punkte fehlen. Wir schauen es gern mit Ihnen gemeinsam an.

Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst, kurz MD, früher MDK. Bei privat Versicherten kommt Medicproof. Meist kommt eine Pflegefachkraft oder ein Arzt nach Terminabsprache zu Ihnen nach Hause.

Geprüft wird, wie selbstständig jemand im Alltag ist, in sechs Lebensbereichen: Mobilität, geistige Fähigkeiten und Verständigung, Verhalten und Psyche, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie sowie Alltag und Kontakte. Haushalt und Unternehmungen außer Haus werden zusätzlich erfasst, zählen aber nicht für den Pflegegrad.

Jeder Bereich ergibt Punkte, die unterschiedlich stark gewichtet werden. Die Selbstversorgung zählt am meisten. Aus der Summe ergibt sich der Pflegegrad: heute ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4 und ab 90 Pflegegrad 5. Laut Gesetzentwurf sollen ab 2027 für die Pflegegrade 1 bis 3 mehr Punkte nötig sein: 15, 30 und 50. Probieren Sie dazu unseren Pflegegrad-Check aus.

Führen Sie ein bis zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch, in dem Sie notieren, wobei und wie oft Hilfe nötig ist. Schildern Sie den Alltag ehrlich, so wie er an schlechten Tagen aussieht. Ein gut gemeintes „das mache ich alles noch selbst“ kostet oft Punkte. Zeigen Sie ruhig, wie etwas abläuft, statt nur zu erzählen. Eine vertraute Person sollte dabei sein. Sie können auch einen Pflegedienst beauftragen, der Sie zur Begutachtung begleitet. Das übernehmen wir gern.

Arztberichte und Entlassberichte aus dem Krankenhaus, der aktuelle Medikamentenplan, Ihr Pflegetagebuch, gegebenenfalls der Schwerbehindertenausweis, Hilfsmittel wie Rollator oder Inkontinenzmaterial sowie Bescheide früherer Begutachtungen.

Laut Kabinettsentwurf vom 30. September 2026 sollen die Punktgrenzen für die Pflegegrade 1 bis 3 steigen und in den Bereichen Mobilität, Selbstversorgung sowie Alltag und Kontakte etwas strenger gezählt werden. Wer schon einen Pflegegrad hat, behält ihn. Für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden, soll das bisherige Recht gelten. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen.

Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegegrad für Körperpflege, Betreuung und Hilfe im Haushalt. Die Krankenkasse zahlt die Behandlungspflege wie Medikamentengabe oder Verbände, wenn der Arzt sie verordnet, unabhängig vom Pflegegrad. Für die Tagespflege gibt es ein eigenes Budget, mehr dazu bei unserer Senioren-Tagespflege. Was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, kann das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege einspringen.

Pflegegeld bekommen Sie aufs Konto, wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen. Die Pflegesachleistung ist ein höherer Betrag, mit dem der Pflegedienst direkt mit der Kasse abrechnet. Beides lässt sich kombinieren. Im Leistungsrechner sehen Sie die Beträge für Ihren Pflegegrad.

Nutzen Sie die Sachleistung nur zum Teil, bekommen Sie den Rest anteilig als Pflegegeld. Ein Beispiel für Pflegegrad 3 im Jahr 2026: Der Pflegedienst rechnet 60 Prozent der Sachleistung ab, dann erhalten Sie zusätzlich 40 Prozent des Pflegegeldes, also 239,60 Euro. Laut Gesetzentwurf bleibt die Kombination auch ab 2027 möglich.

Wer nur Pflegegeld bezieht, braucht regelmäßig einen Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst: bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Bei Pflegegrad 1 ist er freiwillig. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Diese Besuche übernehmen wir gern. Ab 2029 soll laut Gesetzentwurf eine neue Pflegebegleitung an diese Stelle treten.

Laut Gesetzentwurf löst es ab 2027 die bisherige Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab. Ab Pflegegrad 2 gibt es bis zu 2.285 Euro im Jahr für Notfälle und Krisen, etwa wenn die pflegende Person plötzlich ausfällt, und für Kurzzeitpflege im Heim. Ab 2028 sollen ambulante Pflegenotdienste und eine Akut-Kurzzeitpflege dazukommen. Eine geplante Vertretung, zum Beispiel im Urlaub, läuft dann über das Pflegegeld oder die Sachleistung. Bis Ende 2026 gelten noch Verhinderungs- und Kurzzeitpflege mit zusammen bis zu 3.539 Euro im Jahr.

Bei den Verbrauchsartikeln wie Handschuhen, Desinfektion oder Bettschutzeinlagen soll die Pauschale von 42 Euro im Monat ab 2027 wegfallen. Laut Gesetzentwurf werden sie dann einzeln über das Pflegegeld oder die Sachleistung bezahlt. Bis Ende 2026 gilt die Pauschale noch. Technische Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollator oder Hausnotruf gibt es weiter leihweise oder mit Zuschuss, die Zuzahlung beträgt höchstens 10 Prozent, maximal 25 Euro. Für sie nennt der Entwurf bisher keine Änderung.

Ja, mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, bis zu 16.720 Euro. Typisch sind ebenerdige Dusche, breitere Türen, Haltegriffe oder ein Treppenlift. Wichtig: vor Beginn beantragen. Das gilt auch für Pflegegrad 1 und soll laut Gesetzentwurf so bleiben.

Wer in einer ambulant betreuten Wohngruppe lebt, wie in unserer Demenz-WG Elisenhaus in Panketal, erhält 2026 zusätzlich 224 Euro im Monat für die gemeinsame Organisation.

Ja, wenn Sie jemanden ab Pflegegrad 2 mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, zu Hause pflegen und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Die Pflegekasse zahlt dann Rentenbeiträge für Sie. Unfallversichert sind Sie bei der Pflege ebenfalls.

Ja. Pflegekurse für Angehörige zahlt die Pflegekasse, auch als Schulung bei Ihnen zu Hause. Ab 2029 sollen sie laut Gesetzentwurf Teil der neuen Pflegebegleitung werden.

Bei einem akuten Pflegefall dürfen Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstage fernbleiben und erhalten dafür Pflegeunterstützungsgeld. Für längere Zeiten gibt es Pflegezeit und Familienpflegezeit. Die Details klärt die Pflegekasse oder der Arbeitgeber.

Wir sprechen uns mit Ihnen ab, wie Sie informiert werden möchten, und melden uns, wenn sich etwas verändert. Für Fragen ist unsere Pflegedienstleitung Ihre feste Ansprechpartnerin.

Ja, als allgemeine ambulante Palliativversorgung, kurz AAPV. Sie ist für schwer kranke Menschen gedacht, deren Lebensende sich abzeichnet. Wir erkennen und lindern Beschwerden wie Schmerzen, Übelkeit oder Atemnot und stimmen uns eng mit Hausarzt und Angehörigen ab. Der Arzt verordnet die AAPV als häusliche Krankenpflege, die Kosten trägt die Krankenkasse. Reicht das nicht mehr aus, etwa bei sehr schweren Beschwerden, kann der Arzt zusätzlich die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) verordnen. Diese übernimmt ein eigenes SAPV-Team, wir bieten sie nicht an.

Im Notfall oft schon innerhalb weniger Stunden. Rufen Sie einfach an, dann klären wir alles Weitere gemeinsam.

Ja. Bis die Einstufung vorliegt, halten wir unsere Rechnungen zurück. So entstehen Ihnen keine Nachteile durch die Wartezeit.

Die Preise sind in einer Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen festgelegt. Vorab erhalten Sie einen Kostenvoranschlag, versteckte Kosten gibt es nicht. Vieles davon übernimmt die Pflegekasse.

Ja, die Wahl liegt allein bei Ihnen. Wir sind bei allen Kranken- und Pflegekassen zugelassen.

Wir planen unsere Touren so, dass wir in rund 90 Prozent der Fälle innerhalb von zehn Minuten zur vereinbarten Zeit da sind.

Wir arbeiten in festen, überschaubaren Teams, damit Sie möglichst vertraute Gesichter sehen. Eine einzige Person können wir wegen Urlaub und Dienstplänen aber nicht garantieren.

Ja, auch reine Hilfe im Haushalt ist möglich, ebenso Hilfe nur an bestimmten Tagen.

Ja, über unsere Partner. Wir kümmern uns gern darum.

Schlüssel werden bei uns in einem verschlossenen Schrank aufbewahrt und sind nur nummeriert, ohne Namen oder Adresse.

Für unsere Kunden gibt es eine Rufbereitschaft rund um die Uhr. Die Nummer erhalten Sie bei Beginn der Versorgung.

Direkt an unsere Pflegedienstleitung. Wir möchten es wissen, wenn etwas nicht passt.

Jederzeit und ohne Kündigungsfrist.

Dazu haben wir hier keine Antwort. Rufen Sie uns einfach an, wir helfen gern weiter.

Pflegegrad
Jahr
Wer pflegt?
Anteil Pflegedienst 50 %
mehr Angehörigemehr Pflegedienst
Ihr monatlicher Anspruch
0 €
Pflegedienst rechnet direkt ab 0 €Pflegegeld aufs Konto 0 €
Zusätzlich möglich

    Hinweis: Dieser Leistungsrechner wurde vom Ambulanten Pflegedienst Bernau selbst erstellt und dient nur der ersten Orientierung. Alle Angaben ohne Gewähr. Die Werte für 2027 beruhen auf dem Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 und können sich noch ändern. Verbindlich ist allein der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

    So prüft der Medizinische Dienst

      Eine Orientierung ohne Gewähr, kein Gutachten. Grundlage ist die Bewertung nach Anlage 2 zu § 15 SGB XI, vereinfacht auf wenige Fragen.

      Hinweis: Dieser Pflegegrad-Check wurde vom Ambulanten Pflegedienst Bernau selbst erstellt und vereinfacht die offizielle Begutachtung auf wenige Fragen. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Einschätzung ohne Gewähr. Den Pflegegrad legt allein die Pflegekasse auf Grundlage des Gutachtens des Medizinischen Dienstes fest.

      Stand des Gesetzes

      Pflegeneuordnungsgesetz

      Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 30. September 2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, Änderungen sind möglich.

      1. ✓Referentenentwurf05.06.2026
      2. ✓Kabinettsbeschluss30.09.2026
      3. 3Bundestagausstehend
      4. 4Bundesratausstehend
      5. 5Inkrafttretengeplant 1.1.2027
      Auf einen Blick

      Bisher und geplant ab 2027.

      Pflegegeld im MonatSachleistung im MonatPunkte für den Pflegegrad
      2026ab 20272026ab 20272026ab 2027
      Pflegegrad 1––––12,515strenger
      Pflegegrad 2347 €380 €+33 €796 €890 €+94 €2730strenger
      Pflegegrad 3599 €630 €+31 €1.497 €1.590 €+93 €47,550strenger
      Pflegegrad 4800 €890 €+90 €1.859 €2.090 €+231 €7070gleich
      Pflegegrad 5990 €1.080 €+90 €2.299 €2.530 €+231 €9090gleich
      2026ab 2027
      Pflegegrad 1
      Pflegegeld–
      Sachleistung–
      Punkte ab12,5→15
      Pflegegrad 2
      Pflegegeld347 €→380 €
      Sachleistung796 €→890 €
      Punkte ab27→30
      Pflegegrad 3
      Pflegegeld599 €→630 €
      Sachleistung1.497 €→1.590 €
      Punkte ab47,5→50
      Pflegegrad 4
      Pflegegeld800 €→890 €
      Sachleistung1.859 €→2.090 €
      Punkte ab70→70
      Pflegegrad 5
      Pflegegeld990 €→1.080 €
      Sachleistung2.299 €→2.530 €
      Punkte ab90→90
      bisherEntlastungsbetrag131 € im Monat, alle Pflegegrade
      ab 2027Sozialraumbudgetbis 175 € im Monat, ab Pflegegrad 2, für anerkannte Alltagshilfen
      bisherVerhinderungs- und Kurzzeitpflegezusammen bis 3.539 € im Jahr
      ab 2027Überbrückungsbudgetbis 2.285 € im Jahr, ab Pflegegrad 2, für Notfälle und Kurzzeitpflege
      bisherBeratungsbesuch beim Pflegegeldhalb- oder vierteljährlich
      ab 2029PflegebegleitungBeratung, Schulung und Begleitung aus einer Hand. Bis dahin bleibt alles wie bisher.
      Was das für Sie bedeutet

      Je nach Situation.

      01

      Sie überlegen, einen Antrag zu stellen

      Für Anträge bis zum 31. Dezember 2026 soll das bisherige Recht gelten. Danach braucht man für die Pflegegrade 1 bis 3 mehr Punkte. Das gilt auch für eine Höherstufung.

      02

      Sie haben schon einen Pflegegrad

      Sie behalten ihn. Niemand soll allein wegen der neuen Punktgrenzen herabgestuft werden.

      03

      Sie haben Pflegegrad 1

      Der Entlastungsbetrag von 131 € fällt ab 2027 weg. Eine Übergangsregel für nicht genutzte Beträge ist bisher nicht vorgesehen. Den Zuschuss für einen Umbau der Wohnung gibt es weiter.

      04

      Sie bekommen Pflegegeld

      Das Pflegegeld steigt um 31 bis 90 € im Monat. Daraus werden künftig auch Verbrauchsartikel wie Handschuhe und eine private Ersatzpflege bezahlt.

      05

      Ein Pflegedienst kommt zu Ihnen

      Die Sachleistung steigt um 93 bis 231 € im Monat. Die Kombination mit Pflegegeld bleibt möglich. Auch eine geplante Ersatzpflege kann darüber laufen.

      06

      Sie pflegen einen Angehörigen

      Ihre Rentenbeiträge zahlt die Pflegekasse weiter in voller Höhe. Für die Verhinderungspflege aus 2026 ist bisher keine Übergangsregel vorgesehen. Für Notfälle gibt es ab 2027 das Überbrückungsbudget.

      Zeitleiste

      Was wann kommen soll.

      bis 31.12.2026

      Jetzt noch bisheriges Recht

      • Für Anträge mit Datum bis zum 31. Dezember 2026 soll das bisherige Recht gelten, auch bei Höherstufung.
      • Wer schon einen Pflegegrad hat, behält ihn auch später. Es gilt Bestandsschutz.
      ab 1.1.2027

      Neue Punktgrenzen und neue Budgets

      • Pflegegrad 1 ab 15 statt 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 30 statt 27, Pflegegrad 3 ab 50 statt 47,5. Pflegegrad 4 und 5 bleiben bei 70 und 90.
      • In Mobilität, Selbstversorgung sowie Alltag und Kontakte wird etwas strenger gezählt. Gutachter sollen stärker prüfen, ob eine Reha hilft.
      • Pflegegeld steigt: 380 € bei Pflegegrad 2, 630 € bei 3, 890 € bei 4 und 1.080 € bei 5.
      • Sachleistung für den Pflegedienst steigt: 890 €, 1.590 €, 2.090 € und 2.530 €.
      • Die Verhinderungspflege entfällt als eigene Leistung. Für Notfälle gibt es ein Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 € im Jahr ab Pflegegrad 2, für ambulante Notfalleinsätze und Kurzzeitpflege.
      • Der Entlastungsbetrag wird ab Pflegegrad 2 zum Sozialraumbudget mit bis zu 175 € im Monat, unter 25 Jahren bis zu 300 €. Es ist für anerkannte Alltagshilfen und Nachbarschaftshilfe gedacht und kann nicht mehr angespart werden.
      • Bei Pflegegrad 1 entfällt der Entlastungsbetrag. Der Zuschuss für den Umbau der Wohnung bleibt.
      • Verbrauchsartikel wie Handschuhe werden aus Pflegegeld oder Sachleistung bezahlt statt über die 42-Euro-Pauschale.
      • Die Frist von 25 Arbeitstagen für die Begutachtung soll vom 1. Januar bis 30. April 2027 ausgesetzt werden.
      ab 2028

      Akut-Kurzzeitpflege

      • Neue Plätze für Akut-Kurzzeitpflege und ambulante Pflegenotdienste für plötzliche Ausfälle.
      • Für 2028 ist keine Erhöhung der Leistungsbeträge vorgesehen.
      ab 2029

      Pflegebegleitung

      • Eine feste Pflegebegleitung soll Beratung, Beratungsbesuche und Pflegekurse zusammenführen.
      • Die Leistungen sollen dann jedes Jahr an die Preisentwicklung angepasst werden.

      Alles auf dieser Zeitleiste ist geplant laut Kabinettsentwurf vom 30. September 2026. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, Änderungen sind möglich.

      Lachende Pflegekraft im grünen Shirt mit erhobenen Daumen, zwei Senioren geben ihr einen Kuss auf die WangeBernau und UmgebungBeispielbild
      Stellenangebot

      Pflege, die zu Ihrem Leben passt.

      Wir suchen Pflegekräfte für Bernau und Umgebung. Bei uns betreuen Sie feste Kunden in einem überschaubaren Team. Melden Sie sich einfach, eine lange Bewerbungsmappe brauchen Sie dafür nicht.

      01

      Planbare Dienste

      Ihr Dienstplan steht frühzeitig fest, damit Sie Ihre Freizeit verlässlich planen können.

      02

      Freie Wochenenden

      Regelmäßig freie Wochenenden für Familie, Freunde und Erholung.

      03

      Gesundheit

      Angebote, die Ihre Gesundheit im Beruf und privat unterstützen.

      04

      Weiterbildung

      Wir unterstützen Sie, wenn Sie sich fachlich weiterentwickeln möchten.

      1

      Anrufen oder schreiben

      Ein kurzer Anruf genügt.

      2

      Kennenlernen

      In einem persönlichen Gespräch, ganz ohne Druck.

      3

      Gemeinsam starten

      Mit einer Einarbeitung an Ihrer Seite.

      Unsere Standorte

      Drei Wege der Pflege.
      Für jede Lebenslage.

      Ob Pflege zu Hause, Gesellschaft am Tag oder ein neues Zuhause bei Demenz: Für jede Situation haben wir die passende Einrichtung, mit einem Team, das sich kennt.

      Beispielbild

      Ambulanter Pflegedienst

      Pflege, Betreuung und Hilfe im Haushalt, zu Hause in Bernau und Umgebung. Mit Rufbereitschaft rund um die Uhr.

      • Grund- und Behandlungspflege
      • Hauswirtschaft und Pflegeberatung
      • Palliativversorgung (AAPV)
      Berliner Straße 35
      16321 Bernau
      03338-7047776

      Senioren-Tagespflege

      Tagsüber in Gesellschaft, mit Mahlzeiten, Beschäftigung und Ruhe. Unser Fahrdienst holt ab und bringt nach Hause.

      • Fahrdienst ab Haustür
      • Mahlzeiten und Beschäftigung
      • Gesellschaft und Ruhezeiten
      Berliner Straße 33–35
      16321 Bernau, Adlerhöfe
      03338-7081610
      Beispielbild

      Demenz-WG Elisenhaus

      Ein familiäres Zuhause für Menschen mit Demenz, ruhig gelegen am Waldrand in Panketal, mit Betreuung rund um die Uhr.

      • Eigenes Zimmer
      • Gemeinsamer Wohnbereich
      • Eingezäunter Garten
      Schönower Straße 13a
      16341 Panketal
      03338-7047774
      Ihre Auszeit als Angehöriger ist nur einen Anruf entfernt.
      03338-7047776

      Kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden für ein erstes Gespräch.

      Lieber schreiben?

      Schicken Sie uns eine Nachricht.

      Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir rufen Sie zurück oder antworten per E-Mail.

      • PflegedienstBerliner Straße 35, 16321 Bernau
        03338-7047776
      • Senioren-TagespflegeBerliner Straße 33–35, Adlerhöfe, 16321 Bernau
        03338-7081610
      • Demenz-WG ElisenhausSchönower Straße 13a, 16341 Panketal
        03338-7047774