Bei Ihnen zu HauseBeispielbildGrundpflege
- Körperpflege
- An- und Auskleiden
- Essen und Trinken
- Aufstehen und Zubettgehen
- Hilfe beim Toilettengang


Pflege, Betreuung und Begleitung von Menschen, die sich Zeit nehmen. Möglichst immer mit denselben vertrauten Gesichtern, in Bernau, Panketal und Umgebung.
„Pflege ist Vertrauenssache.“Maik D., Angehöriger
„Die Pflegekräfte nehmen sich Zeit, man merkt, dass sie nie hektisch sind.“Anja W., Nichte
„Wenn es 6 Sterne geben würde, hätten Sie auch diese verdient.“Frederik B., Sohn
„Danke, dass ihr den Job so liebevoll, professionell und menschlich ausübt.“Marie W., Tochter
Wir kommen dort hin, wo wir gebraucht werden und wo Sie sich am wohlsten fühlen. Zu Ihnen nach Hause. Mit Zeit, mit Ruhe und mit Herz.
Ein Team aus Pflegekräften, Hauswirtschaftskräften, Pflegeberatern und erfahrenen Palliativpflegekräften.
Drei kurze Fragen, und Sie wissen, welches unserer Angebote zu Ihrer Situation passt. Danach beraten wir Sie gern persönlich und kostenlos.
BeispielbildWir unterstützen umfassend, entlasten Angehörige und beraten direkt bei Ihnen zu Hause. So lassen sich voreilige Entscheidungen für ein Pflegeheim oft vermeiden.
Bei Ihnen zu HauseBeispielbild
Medikamente und VerbändeBeispielbild
In den Adlerhöfen, Bernau
Gemeinsam unterwegsBeispielbild
Schönower Straße 13a, PanketalBeispielbild
Bei Ihnen zu HauseBeispielbild
Bei Ihnen zu HauseBeispielbildWir kommen zu Ihnen nach Hause, nehmen uns Zeit und klären gemeinsam, welche Hilfe passt und was die Pflegekasse bezahlt. Die Beratung ist für Sie kostenlos.




















BeispielbildBezugspflege heißt bei uns: möglichst immer dieselben Mitarbeiter, die Sie und Ihre Gewohnheiten kennen.
BeispielbildWir nehmen uns Zeit für Körperpflege, Medikamente und ein gutes Gespräch.

In der Tagespflege wird zusammen gefrühstückt, erzählt, gekocht und gelacht.
BeispielbildMit stundenweiser Vertretung, Schulungen und Beratung direkt bei Ihnen zu Hause nehmen wir Ihnen Last ab.
Der Ambulante Pflegedienst Bernau pflegt Menschen in Bernau und den umliegenden Gemeinden, dort, wo sie sich am wohlsten fühlen: zu Hause. Von unserem Sitz in der Berliner Straße sind unsere Pflegekräfte schnell bei Ihnen.
Über die Jahre ist unser Angebot gewachsen. Zur häuslichen Pflege kamen die Senioren-Tagespflege in den Adlerhöfen und die Demenz-Wohngemeinschaft Elisenhaus im grünen Panketal hinzu. Mit der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung begleiten wir schwer kranke Menschen auch in der letzten Lebenszeit zu Hause.
BeispielbildVon hier aus sind unsere Pflegekräfte schnell bei Ihnen, in Bernau und den umliegenden Gemeinden.
Jeder Weg ist anders. Nach dem kostenlosen Erstgespräch stellen wir zusammen, was zu Ihnen passt, einzeln oder kombiniert. Ändert sich etwas, passen wir es an, ohne dass Sie neu suchen müssen.
Kostenlos bei Ihnen zu Hause, mit Hilfe bei Antrag und Hilfsmitteln.
Körperpflege, Behandlungspflege, Betreuung und Haushalt.
Gesellschaft am Tag, mit eigenem Fahrdienst.
Familiär wohnen im Elisenhaus in Panketal.
Bei schwerer Krankheit: Begleitung zu Hause, wenn nötig auch in der letzten Lebensphase.
Pflegefachkräfte, Hauswirtschaftskräfte, Pflegeberater und Pflegekräfte mit Palliativ-Weiterbildung arbeiten bei uns Hand in Hand.
Wo immer es möglich ist, kommen dieselben Mitarbeiter zu Ihnen. So entsteht Vertrauen, und Gewohnheiten bleiben nicht auf der Strecke.
Der Medizinische Dienst, früher MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung), prüft unsere Pflege regelmäßig. Die Ergebnisse waren bisher durchgehend sehr gut.
Wir helfen kostenlos bei Anträgen und Hilfsmitteln, schulen Angehörige zu Hause und vermitteln Friseur und Fußpflege direkt zu Ihnen.
Unser ZielJeder Mensch soll die Pflege und Unterstützung bekommen, die er braucht, um in Würde und so selbstbestimmt wie möglich alt zu werden.
Ob Pflege zu Hause, Tagespflege oder Wohngemeinschaft: Diese Familien haben uns ihre Angehörigen anvertraut und erzählen, wie es gelaufen ist.
Häufige Fragen, ein Rechner für Ihre Leistungen, ein Pflegegrad-Check nach dem Prüfsystem des Medizinischen Dienstes und alles Wichtige zur Pflegereform.
Kostenlos beraten lassenRufen Sie uns an. Wir kommen kostenlos und unverbindlich zu Ihnen, schauen uns die Situation in Ruhe an und helfen beim Antrag. Im Notfall können wir oft schon innerhalb weniger Stunden mit der Versorgung beginnen.
Pflegebedürftig sind Menschen, die wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind und deshalb Hilfe durch andere brauchen. Das muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate so sein.
Wer in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt hat oder mitversichert war, zum Beispiel über den Ehepartner, hat Anspruch. Voraussetzung ist ein Antrag und ein festgestellter Pflegegrad.
Ganz formlos. Ein Anruf oder ein kurzer Brief an die Pflegekasse genügt, sie sitzt bei Ihrer Krankenkasse. Antragsteller ist die pflegebedürftige Person, Angehörige können mit Vollmacht helfen. Wir unterstützen Sie dabei kostenlos.
Leistungen gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, wenn die Voraussetzungen da schon vorlagen. Darum lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen, auch wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen.
In der Regel muss die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus, in der Reha, im Hospiz oder bei palliativer Versorgung geht es deutlich schneller. Laut aktuellem Gesetzentwurf soll die 25-Tage-Frist vom 1. Januar bis 30. April 2027 vorübergehend ausgesetzt werden, außer bei besonderer Dringlichkeit.
Nein. Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nur nach dem Pflegegrad, nicht nach Einkommen oder Vermögen.
Die Leistungen sind gleich hoch. Bei privat Versicherten begutachtet Medicproof statt des Medizinischen Dienstes, und die Kosten werden meist erstattet statt direkt abgerechnet.
Nein. Geistige und psychische Einschränkungen werden bei der Begutachtung genauso berücksichtigt wie körperliche. Sie fließen über die Bereiche Kognition und Verhalten direkt in den Pflegegrad ein.
Dann können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen. Ein Umzug ins Heim ist dafür nicht nötig, mit mehr Unterstützung zu Hause geht es oft weiter.
Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich Widerspruch einlegen. Die Begründung kann nachgereicht werden. Fordern Sie dazu das Gutachten an, dann sehen Sie, wo Punkte fehlen. Wir schauen es gern mit Ihnen gemeinsam an.
Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst, kurz MD, früher MDK. Bei privat Versicherten kommt Medicproof. Meist kommt eine Pflegefachkraft oder ein Arzt nach Terminabsprache zu Ihnen nach Hause.
Geprüft wird, wie selbstständig jemand im Alltag ist, in sechs Lebensbereichen: Mobilität, geistige Fähigkeiten und Verständigung, Verhalten und Psyche, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie sowie Alltag und Kontakte. Haushalt und Unternehmungen außer Haus werden zusätzlich erfasst, zählen aber nicht für den Pflegegrad.
Jeder Bereich ergibt Punkte, die unterschiedlich stark gewichtet werden. Die Selbstversorgung zählt am meisten. Aus der Summe ergibt sich der Pflegegrad: heute ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4 und ab 90 Pflegegrad 5. Laut Gesetzentwurf sollen ab 2027 für die Pflegegrade 1 bis 3 mehr Punkte nötig sein: 15, 30 und 50. Probieren Sie dazu unseren Pflegegrad-Check aus.
Führen Sie ein bis zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch, in dem Sie notieren, wobei und wie oft Hilfe nötig ist. Schildern Sie den Alltag ehrlich, so wie er an schlechten Tagen aussieht. Ein gut gemeintes „das mache ich alles noch selbst“ kostet oft Punkte. Zeigen Sie ruhig, wie etwas abläuft, statt nur zu erzählen. Eine vertraute Person sollte dabei sein. Sie können auch einen Pflegedienst beauftragen, der Sie zur Begutachtung begleitet. Das übernehmen wir gern.
Arztberichte und Entlassberichte aus dem Krankenhaus, der aktuelle Medikamentenplan, Ihr Pflegetagebuch, gegebenenfalls der Schwerbehindertenausweis, Hilfsmittel wie Rollator oder Inkontinenzmaterial sowie Bescheide früherer Begutachtungen.
Laut Kabinettsentwurf vom 30. September 2026 sollen die Punktgrenzen für die Pflegegrade 1 bis 3 steigen und in den Bereichen Mobilität, Selbstversorgung sowie Alltag und Kontakte etwas strenger gezählt werden. Wer schon einen Pflegegrad hat, behält ihn. Für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden, soll das bisherige Recht gelten. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen.
Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegegrad für Körperpflege, Betreuung und Hilfe im Haushalt. Die Krankenkasse zahlt die Behandlungspflege wie Medikamentengabe oder Verbände, wenn der Arzt sie verordnet, unabhängig vom Pflegegrad. Für die Tagespflege gibt es ein eigenes Budget, mehr dazu bei unserer Senioren-Tagespflege. Was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, kann das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege einspringen.
Pflegegeld bekommen Sie aufs Konto, wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen. Die Pflegesachleistung ist ein höherer Betrag, mit dem der Pflegedienst direkt mit der Kasse abrechnet. Beides lässt sich kombinieren. Im Leistungsrechner sehen Sie die Beträge für Ihren Pflegegrad.
Nutzen Sie die Sachleistung nur zum Teil, bekommen Sie den Rest anteilig als Pflegegeld. Ein Beispiel für Pflegegrad 3 im Jahr 2026: Der Pflegedienst rechnet 60 Prozent der Sachleistung ab, dann erhalten Sie zusätzlich 40 Prozent des Pflegegeldes, also 239,60 Euro. Laut Gesetzentwurf bleibt die Kombination auch ab 2027 möglich.
Wer nur Pflegegeld bezieht, braucht regelmäßig einen Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst: bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Bei Pflegegrad 1 ist er freiwillig. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Diese Besuche übernehmen wir gern. Ab 2029 soll laut Gesetzentwurf eine neue Pflegebegleitung an diese Stelle treten.
Laut Gesetzentwurf löst es ab 2027 die bisherige Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab. Ab Pflegegrad 2 gibt es bis zu 2.285 Euro im Jahr für Notfälle und Krisen, etwa wenn die pflegende Person plötzlich ausfällt, und für Kurzzeitpflege im Heim. Ab 2028 sollen ambulante Pflegenotdienste und eine Akut-Kurzzeitpflege dazukommen. Eine geplante Vertretung, zum Beispiel im Urlaub, läuft dann über das Pflegegeld oder die Sachleistung. Bis Ende 2026 gelten noch Verhinderungs- und Kurzzeitpflege mit zusammen bis zu 3.539 Euro im Jahr.
Bei den Verbrauchsartikeln wie Handschuhen, Desinfektion oder Bettschutzeinlagen soll die Pauschale von 42 Euro im Monat ab 2027 wegfallen. Laut Gesetzentwurf werden sie dann einzeln über das Pflegegeld oder die Sachleistung bezahlt. Bis Ende 2026 gilt die Pauschale noch. Technische Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollator oder Hausnotruf gibt es weiter leihweise oder mit Zuschuss, die Zuzahlung beträgt höchstens 10 Prozent, maximal 25 Euro. Für sie nennt der Entwurf bisher keine Änderung.
Ja, mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, bis zu 16.720 Euro. Typisch sind ebenerdige Dusche, breitere Türen, Haltegriffe oder ein Treppenlift. Wichtig: vor Beginn beantragen. Das gilt auch für Pflegegrad 1 und soll laut Gesetzentwurf so bleiben.
Wer in einer ambulant betreuten Wohngruppe lebt, wie in unserer Demenz-WG Elisenhaus in Panketal, erhält 2026 zusätzlich 224 Euro im Monat für die gemeinsame Organisation.
Ja, wenn Sie jemanden ab Pflegegrad 2 mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, zu Hause pflegen und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Die Pflegekasse zahlt dann Rentenbeiträge für Sie. Unfallversichert sind Sie bei der Pflege ebenfalls.
Ja. Pflegekurse für Angehörige zahlt die Pflegekasse, auch als Schulung bei Ihnen zu Hause. Ab 2029 sollen sie laut Gesetzentwurf Teil der neuen Pflegebegleitung werden.
Bei einem akuten Pflegefall dürfen Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstage fernbleiben und erhalten dafür Pflegeunterstützungsgeld. Für längere Zeiten gibt es Pflegezeit und Familienpflegezeit. Die Details klärt die Pflegekasse oder der Arbeitgeber.
Wir sprechen uns mit Ihnen ab, wie Sie informiert werden möchten, und melden uns, wenn sich etwas verändert. Für Fragen ist unsere Pflegedienstleitung Ihre feste Ansprechpartnerin.
Ja, als allgemeine ambulante Palliativversorgung, kurz AAPV. Sie ist für schwer kranke Menschen gedacht, deren Lebensende sich abzeichnet. Wir erkennen und lindern Beschwerden wie Schmerzen, Übelkeit oder Atemnot und stimmen uns eng mit Hausarzt und Angehörigen ab. Der Arzt verordnet die AAPV als häusliche Krankenpflege, die Kosten trägt die Krankenkasse. Reicht das nicht mehr aus, etwa bei sehr schweren Beschwerden, kann der Arzt zusätzlich die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) verordnen. Diese übernimmt ein eigenes SAPV-Team, wir bieten sie nicht an.
Im Notfall oft schon innerhalb weniger Stunden. Rufen Sie einfach an, dann klären wir alles Weitere gemeinsam.
Ja. Bis die Einstufung vorliegt, halten wir unsere Rechnungen zurück. So entstehen Ihnen keine Nachteile durch die Wartezeit.
Die Preise sind in einer Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen festgelegt. Vorab erhalten Sie einen Kostenvoranschlag, versteckte Kosten gibt es nicht. Vieles davon übernimmt die Pflegekasse.
Ja, die Wahl liegt allein bei Ihnen. Wir sind bei allen Kranken- und Pflegekassen zugelassen.
Wir planen unsere Touren so, dass wir in rund 90 Prozent der Fälle innerhalb von zehn Minuten zur vereinbarten Zeit da sind.
Wir arbeiten in festen, überschaubaren Teams, damit Sie möglichst vertraute Gesichter sehen. Eine einzige Person können wir wegen Urlaub und Dienstplänen aber nicht garantieren.
Ja, auch reine Hilfe im Haushalt ist möglich, ebenso Hilfe nur an bestimmten Tagen.
Ja, über unsere Partner. Wir kümmern uns gern darum.
Schlüssel werden bei uns in einem verschlossenen Schrank aufbewahrt und sind nur nummeriert, ohne Namen oder Adresse.
Für unsere Kunden gibt es eine Rufbereitschaft rund um die Uhr. Die Nummer erhalten Sie bei Beginn der Versorgung.
Direkt an unsere Pflegedienstleitung. Wir möchten es wissen, wenn etwas nicht passt.
Jederzeit und ohne Kündigungsfrist.
Dazu haben wir hier keine Antwort. Rufen Sie uns einfach an, wir helfen gern weiter.
Hinweis: Dieser Leistungsrechner wurde vom Ambulanten Pflegedienst Bernau selbst erstellt und dient nur der ersten Orientierung. Alle Angaben ohne Gewähr. Die Werte für 2027 beruhen auf dem Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 und können sich noch ändern. Verbindlich ist allein der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
Eine Orientierung ohne Gewähr, kein Gutachten. Grundlage ist die Bewertung nach Anlage 2 zu § 15 SGB XI, vereinfacht auf wenige Fragen.
Hinweis: Dieser Pflegegrad-Check wurde vom Ambulanten Pflegedienst Bernau selbst erstellt und vereinfacht die offizielle Begutachtung auf wenige Fragen. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Einschätzung ohne Gewähr. Den Pflegegrad legt allein die Pflegekasse auf Grundlage des Gutachtens des Medizinischen Dienstes fest.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 30. September 2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, Änderungen sind möglich.
| Pflegegeld im Monat | Sachleistung im Monat | Punkte für den Pflegegrad | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2026 | ab 2027 | 2026 | ab 2027 | 2026 | ab 2027 | |
| Pflegegrad 1 | – | – | – | – | 12,5 | 15strenger |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 380 €+33 € | 796 € | 890 €+94 € | 27 | 30strenger |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 630 €+31 € | 1.497 € | 1.590 €+93 € | 47,5 | 50strenger |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 890 €+90 € | 1.859 € | 2.090 €+231 € | 70 | 70gleich |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 1.080 €+90 € | 2.299 € | 2.530 €+231 € | 90 | 90gleich |
Für Anträge bis zum 31. Dezember 2026 soll das bisherige Recht gelten. Danach braucht man für die Pflegegrade 1 bis 3 mehr Punkte. Das gilt auch für eine Höherstufung.
Sie behalten ihn. Niemand soll allein wegen der neuen Punktgrenzen herabgestuft werden.
Der Entlastungsbetrag von 131 € fällt ab 2027 weg. Eine Übergangsregel für nicht genutzte Beträge ist bisher nicht vorgesehen. Den Zuschuss für einen Umbau der Wohnung gibt es weiter.
Das Pflegegeld steigt um 31 bis 90 € im Monat. Daraus werden künftig auch Verbrauchsartikel wie Handschuhe und eine private Ersatzpflege bezahlt.
Die Sachleistung steigt um 93 bis 231 € im Monat. Die Kombination mit Pflegegeld bleibt möglich. Auch eine geplante Ersatzpflege kann darüber laufen.
Ihre Rentenbeiträge zahlt die Pflegekasse weiter in voller Höhe. Für die Verhinderungspflege aus 2026 ist bisher keine Übergangsregel vorgesehen. Für Notfälle gibt es ab 2027 das Überbrückungsbudget.
Alles auf dieser Zeitleiste ist geplant laut Kabinettsentwurf vom 30. September 2026. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, Änderungen sind möglich.
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Mit einer Einarbeitung an Ihrer Seite.
Ob Pflege zu Hause, Gesellschaft am Tag oder ein neues Zuhause bei Demenz: Für jede Situation haben wir die passende Einrichtung, mit einem Team, das sich kennt.
BeispielbildPflege, Betreuung und Hilfe im Haushalt, zu Hause in Bernau und Umgebung. Mit Rufbereitschaft rund um die Uhr.

Tagsüber in Gesellschaft, mit Mahlzeiten, Beschäftigung und Ruhe. Unser Fahrdienst holt ab und bringt nach Hause.
BeispielbildEin familiäres Zuhause für Menschen mit Demenz, ruhig gelegen am Waldrand in Panketal, mit Betreuung rund um die Uhr.
Kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden für ein erstes Gespräch.
Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir rufen Sie zurück oder antworten per E-Mail.